Hinweise und Tipps der Feuerwehr

Im Folgenden haben wir Ihnen Informationen zusammen gestellt, die Ihnen vielleicht zur Abmilderung oder Verhinderung evtl. eintretender Unglücksfälle helfen können.

Verhalten im Brandfall

Wenn es auch keinen absoluten Schutz vor allen denkbaren "Unglücksfällen" gibt, so kann man doch den meisten Gefahren vorbeugen und durch sinnvolles Handeln schädliche Auswirkungen mildern. So ist es besonders wichtig, sich frühzeitig über eventuell drohende Gefahren an seinem Wohnort und über getroffene Vorsorgemaßnahmen zu informieren. Bei Ihrer Feuerwehr oder Gemeinde erhalten Sie hierüber Auskunft.

Auch in Ihrem Haus können durch Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes, das heißt z.B. durch Verwendung schwer brennbarer Baustoffe, Feuerschutztüren in Heizungskellern, Anbringen von Rauchwarnmeldern sowie durch bereitgehaltene Geräte zur Brandbekämpfung, die Gefahren für Menschen und Sachwerte entscheidend verringert werden. Zur Vorsorge gehört es auch, einfache Geräte und Werkzeuge zur Selbstbefreiung und Rettung griffbereit zu haben.

Kennen Sie Möglichkeiten der Brandbekämpfung?

Allein durch Brände sterben jährlich bundesweit weit mehr als 400 Menschen! Sachwerte von vielen Millionen Euro gehen in Flammen auf. Bei Katastrophen kann sich die Zahl der Brände vervielfachen. Daher gehört auch Brandschutz zu den notwendigen Vorsorgemaßnahmen. Kommt es trotz vorbeugender Maßnahmen zu einem Brand und entstehen z.B. infolge einer Katastrophe viele Brandherde, kann die Feuerwehr nicht gleichzeitig überall sein. Dann kommt es auf schnelles und richtiges Handeln der Betroffenen an, damit die Brände möglichst schon unmittelbar nach ihrer Entstehung gelöscht werden. Dazu werden einige einfache Geräte benötigt, die im Keller bzw. Schutzraum bereitgestellt werden sollten.

Wenn es brennt...

  • ... Menschen und Tiere retten
  • ... Feuerwehr alarmieren (Notruf 112)
  • ... Löschversuch unternehmen, falls dies ohne Selbstgefährdung möglich ist
  • ... brennendes Fett oder flüssige Brennstoffe auf keinen Fall mit Wasser löschen

Betreten Sie niemals verqualmte Bereiche oder Räume in denen sich tödliche Brandgase bilden - schließen Sie die Tür und alarmieren Sie die Feuerwehr.

Tipps zum Brandschutz:

  • Rauchwarnmelder installieren und regelmäßig überprüfen
  • Im Keller: Leicht brennbares überflüssiges Material entfernen.
  • Auf dem Dachboden: Entrümpeln, insbesondere brennbares Material aus allen Ecken oder unter der Dachschräge entfernen!
  • Für den Notfall Löschmittel bereitstellen, z.B. Feuerlöscher, Wasserschlauch, Löschdecke usw.
  • Feuerlöscher regelmäßig warten und prüfen lassen.
  • Lernen Sie Löschgeräte zu bedienen und vorhandene Löschmittel richtig einzusetzen.
  • Lassen Sie offenes Feuer oder ähnliche Gefahrenquellen nie unbeaufsichtigt.
Es hat gebrannt - was tun?

Bei Ihnen hat es gebrannt. Das Feuer konnte zwar gelöscht werden, aber viele Fragen bleiben.

Können ich und meine Angehörigen die Wohnung oder das Haus gefahrlos benutzen beziehungsweise was muss ich tun, um mich und meine Familie vor Gefahren zu schützen? Die Feuerwehr möchte Ihnen mit diesen Tipps helfen, die ersten Fragen zu beantworten.

Allgemeine Hinweise

Bei einem Brand entstehen grundsätzlich Schadstoffe. Die meisten dieser Schadstoffe sind jedoch an Rußpartikel gebunden und haben sich mit dem Ruß auf Einrichtungsgegenständen, Nahrungsmitteln, Spielzeug und so weiter abgelagert. Diese Schadstoffe können für Sie dann gefährlich werden, wenn Sie mit dem Ruß in Ihren Körper gelangen (Einatmen von Rußpartikeln, Verschlucken von Rußpartikeln bei der Nahrungsaufnahme und so weiter). In abgekühltem Zustand sind Schadstoffe und Ruß nicht mehr frei schwebend in der Raumluft vorhanden. Deshalb sind erfahrungsgemäß diese gebundenen, brandbedingten Schadstoffe nur dort nachweisbar, wo auch abgelagerte Brandverschmutzungen (Ruß) sichtbar sind.

Unsere Tipps

  • Bleiben Sie mit Ihrer Familie zusammen und lassen Sie Ihre Kinder nicht alleine!
  • Wenn Sie oder ein Familienmitglied sich nach dem Brand unwohl fühlen, suchen Sie einen Arzt auf. Weisen Sie den Arzt auf den Brand als konkrete oder mögliche Ursache Ihrer Beschwerden hin, besonders, wenn diese erst Stunden oder sogar einige Tage nach dem Brand auftreten sollten.
  • Betreten Sie vom Brand betroffene Räume erst, wenn sie erkaltet und durchlüftet sind. Halten Sie, bevor Sie die Wohnung betreten, Rücksprache mit der Feuerwehr und der Polizei. Halten Sie sich zunächst nur solange wie unbedingt nötig in den betroffenen Räumen auf. Vermeiden Sie eine Verschleppung von Ruß, Asche oder Brandsrückständen in saubere Bereiche!
  • Benachrichtigen Sie sofort Ihren Vermieter oder Hauseigentümer!
  • Informieren Sie Ihre Gebäudebrandversicherung. Die Telefonnummer der Schadenshotline finden Sie in Ihren Versicherungsunterlagen bzw. in den Gelben Seiten. Sofern Sie eine Hausratversicherung abgeschlossen haben, setzten Sie sich so schnell als möglich auch mit dieser in Verbindung. Sprechen Sie zum Schutz vor finanziellen Nachteilen eventuelle Sanierungsmöglichkeiten bzw. die Beseitigung von Hausrat mit der jeweiligen Versicherung ab.
  • Ist Ihre Wohnung stark durch Brand, durch Ruß oder Rauch betroffen, oder Sie fühlen sich nach dem Schadensereignis in Ihrer Wohnung unsicher, sollten Sie sich für die kommende Nacht eine Unterkunft bei Verwandten oder Freunden suchen. Wenn sich bei der Suche nach einer Unterkunft Probleme ergeben, so wenden Sie sich bitte an die Polizei oder die Feuerwehr.
  • Nehmen Sie außer Wertsachen und wichtigen Dokumenten zunächst nichts aus Ihrer Wohnung mit! Vermeiden Sie die Verschleppung von Ruß!
  • Wenn Sie Kleidung, Gegenstände oder sogar Kinderspielzeug aus Ihrer Wohnung benötigen, darf sich darauf kein Ruß befinden! Unbedingt benötigte Gegenstände sollten Sie vor dem Gebrauch gründlich reinigen! Kriterium für den Reinigungserfolg ist eine Entfernung sichtbarer Rußspuren.
  • Nahrungsmittel, die nicht in fest verschlossenen Behältnissen aufbewahrt wurden oder mit Rauch oder Wärme in Kontakt gekommen sind, sollten Sie nicht mehr verwenden.
  • Sichern Sie Ihre Wohnung beim Verlassen gegen unbefugten Zutritt! Im Zweifelsfall ist Ihnen die Feuerwehr gerne behilflich.


Beurteilung des Schadens / mögliche Gefährdungen

1. War Ihre Wohnung nicht vom Feuer betroffen, sondern nur verraucht und sind keine Rußpartikel festzustellen, besteht keine Gefahr. Sie können nach sorgfältiger Durchlüftung Ihre Wohnung wieder nutzen.

2. War der Brand örtlich begrenzt und ist nur eine kleine Menge verbrannt, besteht eine sehr geringe Gefahr. Nach guter Durchlüftung können Sie selbst mit der Reinigung der Wohnung beginnen. Bitte beachten Sie aber die nachfolgenden Reinigungshinweise.

3. Sind größere Mengen verbrannt und ist die Wohnung stark verrußt, ist eine Gesundheitsgefahr nicht auszuschließen. Beginnen Sie vor Klärung der Schadstoffbelastung nicht selbst mit der Reinigung. Die Beurteilung der Schadstoffbelastung wird grundsätzlich durch den Versicherer veranlasst.

4. Nur wenn der Versicherer nach Beurteilung durch einen Sachverständigen erklärt, dass die Schadstoffentwicklung beim Brand gering war und das Haus beziehungsweise die Wohnung wie üblich gereinigt werden kann, empfehlen wir Ihnen, entsprechend den nachfolgend aufgeführten Reinigungshinweisen mit der Reinigung zu beginnen.

5. Ist die Schadstoffbelastung hoch, darf die Reinigung nur von zugelassenen Reinigungsfirmen durchgeführt werden.

Reinigungshinweise

Benutzen Sie, auch wenn sich nur geringe Mengen an Ruß/Schadstoffen gebildet haben, bei der Reinigung aus Vorsorgegründen Schutzkleidung (Schutzanzug mit Kapuze aus verstärktem Papiervlies oder Kunststoff, Atemschutz -bestehend aus einer textilien Halbmaske-, Schutzhandschuhe beziehungsweise für Nassarbeiten Gummihandschuhe). Alle Gegenstände sind im Fachhandel erhältlich.
Vermeiden Sie Schadstoffverschleppungen aus den verschmutzten Bereichen in saubere Bereiche. Dazu halten Sie bitte Türen zu den nicht verschmutzten Räume geschlossen. Türschlösser sind abzudichten und unnötiger Luftzug in andere Räume ist zu vermeiden. Laufwege in Wohnbereichen, insbesondere aber die Übergangsbereiche zwischen verschmutzten und nicht verschmutzten Räumen, sind möglichst mit feuchten Tüchern auszulegen. Gegenstände, die aus den verschmutzten Bereichen in den sauberen Bereiche überführt werden sollen, müssen zuvor von den Rußablagerungen gesäubert werden. Vermeiden Sie eine unnötige Aufwirbelung von Ruß und Asche. Reinigen Sie alle durch Ruß verunreinigten Haushaltsgegenstände und reinigen Sie verschmutzte Kleidung. Abwaschbare Gegenstände, die mit Ruß oder Asche beaufschlagt sind, waschen Sie am besten mit einer warmen Spülmittellösung ab. Textilien können in der Waschmaschine gewaschen werden. Wenn Sie lockere Ruß- oder Aschebeschläge mit einem Haushaltsstaubsauger aufnehmen wollen, müssen Sie beachten, dass nicht alle Schmutzteilchen in den haushaltsüblichen Geräten abgeschieden, sondern dass kleine Staubteilchen wieder in die Umgebungsluft ausgeblasen werden. Sie können, um den Staubausfluss zu verringern, ein feuchtes Tuch über die Ausstoßschlitze legen. Empfehlenswert ist die Verwendung eines gekapselten Staubsaugers. Tragen Sie während den Arbeiten unbedingt, wie schon am Anfang erwähnt, einen Atemschutz.
Brandschutt, unbrauchbar gewordene Einrichtungsgegenstände, elektronische Geräte et cetera sind unter Vermeidung von Staubentwicklung aus den Wohnbereichen zu entfernen.

Entsorgung

Bei den Aufräumarbeiten ist auf eine getrennte Erfassung der Brandrückstände, wie normaler Brandschutt (Möbel, Textilien und so weiter), Bauabfälle, angekohlte oder verbrannte Kunststoffprodukte und Rückstände aus den Sanierungsmaßnahmen (verschmutzte Anzüge, Filter und so weiter), zu achten. Brandschutt kann - wie Hausmüll/Sperrmüll - beim Amt für Abfallwirtschaft des Landkreises Waldshut abgegeben werden. Verkohlte oder angebrannte Kunststoffprodukte sowie die verschmutzte Schutzkleidung sind in staubdicht verschließbare Behältnisse oder Säcke zu verpacken.

Grillen

Beim Grillen im Freien, sei es im Garten, auf dem Balkon oder an einem der öffentlichen Grillplätze, werden die Gefahren oft unterschätzt. Damit das Grillen ein Vergnügen bleibt, sollten Sie die nachfolgenden Tipps beachten:

  • Achten Sie beim Aufstellen des Grills auf einen sicheren und festen Standplatz. Halten Sie einen Mindestabstand zu brennbaren Materialien. Das Grillen außerhalb der dafür eingerichteten Grillplätze im Wald ist verboten.
  • Transportieren Sie den Grill nicht, wenn er in Betrieb ist.
  • Beachten Sie die Windstärke und Windrichtung. Vergewissern Sie sich, dass keine Funken und Glut vom Wind weg geweht werden. Löschen Sie bei starkem Wind die Glut ggf. im Grill ab.
  • Verwenden Sie nur handelsübliche, sicherheitsgeprüfte Grillanzünder mit TÜV- bzw. GS-Prüfzeichen. Gießen Sie keine brennbaren Flüssigkeiten wie Benzin oder Spiritus in den Grill. Es kommt zu einer blitzartigen Verpuffung bei der Sie und umstehende Personen schwerste Verbrennungen erleiden können.
  • Halten Sie generell Löschmittel bereit, falls beim Grillen etwas passiert, was so nicht geplant war. Behalten Sie den Grill immer im Auge, als Löschmittel sind eine Löschdecke, Wasser aus dem Gartenschlauch oder ein Feuerlöscher bestens geeignet.
  • Halten Sie Kinder - wenn möglich - fern vom Grill! Kinder können Gefahren wie z.B. Hitze, Stichflammen und Fettspritzer beim Grillen nicht einschätzen. Kinder sollten nie alleine an den Grill.
  • Achten Sie bei Verwendung eines Gasgrills darauf, dass die Anschlüsse dicht sind und der Verbindungsschlauch oder die Gasflasche nicht der Hitze ausgesetzt ist. Austretendes Gas ist brandgefährlich.
  • Grillen Sie nie in einem geschlossenen Raum oder Wintergärten. Bei der Verbrennung von Holz, Kohle und Gas entstehen giftige Gase z.B. Kohlenmonoxid. Dieses farb- und geruchlose Gas kann sich in Räumen nicht wie an der frischen Luft verdünnen – es besteht Vergiftungs- bzw. Erstickungsgefahr.
  • Prüfen sie bei öffentlichen Grillplätzen vorab, ob Grillen zum aktuellen Zeitpunkt erlaubt ist oder nicht! (bspw. Grillverbot wegen langer Trockenheit).
  • Nach dem Grillen: Grill immer im Freien auskühlen lassen – in geschlossenen Räumen besteht auch beim Auskühlen die Gefahr der Kohlenmonoxidbildung und dadurch Erstickungsgefahr. Entsorgen Sie die Grillkohle erst, wenn diese vollständig erkaltet ist.
  • Sollte es zu einem Brand oder Unfall kommen, rufen Sie sofort über den Notruf 112 die Feuerwehr.
  • Brandverletzungen sofort mit viel sauberem Wasser kühlen und bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes möglichst steril abdecken.

Unter Beachtung dieser Tipps wünscht Ihnen die Feuerwehr Waldshut-Tiengen ein angenehmes und unfallfreies Grillvergnügen. Lassen Sie es sich schmecken.

Hochwasser

Hochwasserlagen haben in den letzten Jahren zunehmend zu einer Bedrohung der Lebensgrundlagen von Teilen der Bevölkerung geführt. In Waldshut-Tiengen treten Rhein und Wutach zwar selten, aber dennoch mit einer gewissen Regelmäßigkeit über die Ufer. Die erste Information über ein drohendes Hochwasser an die Stadt und die Feuerwehr erfolgt durch die Hochwasser-Vorhersage-Zentrale (HVZ) des Landesumweltamtes Baden-Württemberg bei Überschreitung der in der Hochwassermeldeordnung (HMO) festgelegten Gewässerpegel. Für den Rhein liegt dieser Pegel bei 8,00 m gemessen in Hauenstein, für die Wutach bei 1,70 m gemessen in Eberfingen. Die Überschreitung dieser Pegel stellt eine erste Warnung dar, ab der die Gewässerpegel durch die Feuerwehr regelmäßig beobachtet werden. Dies geschieht durch das Abrufen der Pegelstände und Prognosen, der Auswertung von Wettervorhersagen sowie Kontrollfahrten zu den Gewässern. Neben den Bemühungen von Bund, Land und Stadt, die Auswirkungen solcher Schadensereignisse zu begrenzen, sollten auch Sie prüfen, inwieweit Sie durch gezielte Vorbereitungen und Maßnahmen Schäden vermeiden oder mindern kann. Nachfolgende Hinweise können hierzu beitragen.

Bei drohendem Hochwasser:

  • Verfolgen Sie aktuelle Wettermeldungen und Hochwasserwarnungen z.B. über regionale Radiosender.
  • Räumen Sie vom Hochwasser gefährdete Räume aus. Dichten Sie gefährdete Türen, Fenster und Öffnungen ab.
  • Sichern Sie ihre Heizung und elektrische Geräte in bedrohten Räumen, bzw. schalten Sie diese  ab. Stromschlaggefahr entsteht bereits durch Kondenswasser.
  • Überprüfen Sie Hausentwässerungsanlagen und Rückstauklappen im Keller.
  • Heizöltank gegen Aufschwimmen sichern (vertikale Rückverankerung oder Ballastierung, z.B. durch Erdabdeckung bei drohender Gefahr). Möglichst Tanks verwenden, die für den Lastfall “Wasserdruck von außen” geeignet sind. Absperrmöglichkeiten von Leitungen vorbereiten.
  • Zur Sicherheit berücksichtigen: Versorgung hilfebedürftiger oder kranker Personen planen.
  • Organisieren Sie die Möglichkeit rechtzeitiger “Evakuierung” zu Verwandten oder Freunden außerhalb der Gefahrenzone. Evakuierung von Tieren vorbereiten.
  • Im Gefahrenfall können Festnetztelefon und auch Mobilfunknetz ausfallen, sprechen Sie daher mit Nachbarn und Feuerwehr Not- und Gefahrenzeichen ab.
  • Informieren Sie jedes Familienmitglied über getroffene Gefahrenvorsorge, richtiges Verhalten und wichtige Bestandteile der privaten Vorsorge. Sprechen Sie über die “Rollenverteilung” im Ernstfall, Hauptschalter und Absperrventile, Dokumentensicherung etc.

Zusätzlicher Hinweis zu Kraftfahrzeugen:

  • Entfernen Sie rechtzeitig Fahrzeuge aus gefährdeten Garagen oder von Parkplätzen und verständigen Sie bei Austritt von Schadstoffen die Feuerwehr.
  • Befahren Sie keine überfluteten Straßen.
  • Dringt Wasser in den Motorraum, droht erheblicher Schaden.
  • Steht das Fahrzeug bis zur Ölwanne oder über die Räder im Wasser, keinesfalls starten, sondern abschleppen und in Werkstatt überprüfen lassen.

Weitere Inforamtionen zur privaten Vorsorge für Notfälle erhalten Sie beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.